Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immobilienbüro

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Immobilienvermittler und Kunde als Verbraucher


  1. Mit der Verwendung eines Objekt-Angebotes erkennt der Empfänger (=  Kunde) die nachstehenden Bedingungen vollumfänglich an. Als Verwendung  des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen eines  angebotenen Objektes mit uns, das Immobilienbüro M&S (= Immobilienvermittler) oder dem  Eigentümer des Objekts. Sämtliche Angebote durch uns erfolgen  freibleibend und unverbindlich.

  2. Die Ausgabe eines Prospekts (= Exposé) dient lediglich zur  Information und stellt kein vertragliches/ verbindliches Angebot dar.  Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des  Verkäufers/ Eigentümers. Lagespezifische Angaben basieren auf  Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche  Wert -und Wertsteigerungssituation. Mögliche behördliche Auflagen  können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die  Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Illustrators.  Die Mustermöblierung ist nicht im Preis inbegriffen; sie dient nur als  Einrichtungsvorschlag. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine  Haftung übernommen. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben  vorbehalten.

  3. Der Empfänger erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für  Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und E-Mail zum Zwecke der  Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe der  Kontaktdaten zu anderen Zwecken wird Die Zustimmung kann jederzeit  widerrufen werden.

  4. Eine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartei wird ausgeschlossen.

  5. Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichem  Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufes. Die  Käuferprovision beträgt 6,25% vom vereinbarten/ beurkundeten Kaufpreis,  sofern in unserem Angebot / Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben  gemacht sind (jeweils inkl. 19% MwSt.).

  6. Der Immobilienvermittler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den anderen Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.

  7. Kommt zwischen dem Empfänger des Kaufangebotes und dem Eigentümer  des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes, als  das ursprünglich vorgesehene und/ oder ein weiteres Geschäft zustande,  oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der  Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend in Ziffer 3 aufgeführten  Provisionen ebenfalls von ihm zu zahlen.

  8. Ein Anspruch auf Zahlung einer Provision an uns besteht auch dann,  wenn infolge unserer Vermittlung und/ oder aufgrund unseres Nachweises  zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu  einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für  die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall auf die  bei späterem Ankauf zu zahlende Provision angerechnet.

  9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt,  so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von  fünf Tagen ab dem Zugang des Objektnachweises, unter Beifügung eines  entsprechenden Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er  unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den  Abschlussfall ursächliche und damit provisionspflichtige Tätigkeit an.

  10. Mitteilungen sowie übergebene Daten/ Unterlagen/ Informationen sind  nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der unberechtigten  Weitergabe an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns,  haftet der Empfänger sowohl für die Käufer-, als auch für die  Verkäuferprovision, die gegenüber dem Dritten bei Abschluss des  Kaufvertrages entstehen, sofern wir diese nicht von den  Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des  Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.

  11. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und/oder Nutzung der  personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der  datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich dann, wenn der Kunde  eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist bzw. für die  Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Es gelten die  Datenschutzhinweise [http://www.immobilienbüro-petra.de/datenschutz/] das Immobilienbüro M&S.

  12. Die Haftung des Immobilienvermittler wird auf grob fahrlässiges oder  vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten  keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

  13. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen  den Immobilienvermittler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in  dem über die die Schadensersatzpflicht auslösenden Umstände Kenntnis  erlangt wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im  Einzelfall für den Immobilienvermittler zu einer kürzen Verjährung führen, so gelten  diese.

  14. Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist-  Gerichtsstand ist Syke. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches  Recht anzuwenden.

  15. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein  oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon  unberührt bleiben. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein  Teil unwirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung/ der unwirksame  Teil soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die  den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt  und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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